Adresse für Barkauf?
Anne hat sich neulich ein neues Mobiltelefon zugelegt. Dafür sind wir zusammen im Mediamarkt Brinksmannsdorf gewesen. Nachdem ein Gerät ausgesucht war und die Verkäuferin ein solches Modell aus dem verschließbaren Schrank geholt hatte, wurde Anne nach ihren Namen mit Adresse gefragt. Über die Schulter fragte ich dann die Verkäuferin, wofür die Daten denn gebraucht werden. Leider konnte sie mir diese Frage nicht zufriedenstellend beantworten. Es klang so:
Irgendwie für die Garantie. Wir machen damit nichts.
Ich fragt, ob sie mir eine Datenschutzerklärung oder so etwas geben könnte und wurde dann zur Information verwiesen. Dort schilderte ich die Aussage der Verkäuferin und bekam leider nur eine ähnliche Antwort. Nach einer weiteren Nachfrage konnte mir die Informationsfrau nur noch hinzugeben, dass die Angabe freiwillig ist und man bei Nichtangabe nicht die vollständige Garantie erhält. Sicher war sie sich aber auch nicht.
Kontaktaufnahme im Internet
Da der Abend schon lang war, beschloss ich meine Nachforschungen am nächsten Tag im Internet fortzusetzen. Leider fand ich auf der Mediamarkt-Webseite und auch über diverse Internetsuchen keine Informationen zu diesen gesammelten Adressdaten. Ich beschloss, Kontakt aufzunehmen. Ich schilderte mein Problem über das Kontaktformular auf der Webseite. Nach kurzen E-Mailverkehr bezüglich einer ungenauen Angabe meinerseits erhielt ich folgende Antwort (30.01.2013 15:03 Uhr):
Sehr geehrter Herr Meier,
vielen Dank für Ihre Email.
Wir werden uns Ihrem Anliegen annehmen und uns umgehend nach Klärung, erneut mit
Ihnen in Verbindung setzen.Mit freundlichen Grüßen
Anja XXXXXXXX
Schon am gleichen Tag erhielt ich eine weitere E-Mail von einem für den Rostocker Mediamarkt zuständigen Herrn (30.01.2013 17:23 Uhr):
Sehr geehrter Herr Meier,
vielen Dank für Ihre Mail vom heutigen Tag.
Gern beantworte ich Ihre Anfrage nach unseren Datenschutzbestimmungen bezüglich der von Kunden für Barverkäufe angegebenen Daten.
Um die von Ihnen gewünschte Datenschutzerklärung, sowie ein Verfahrensverzeichnis zu bekommen wende ich mich persönlich an unsere Hauptverwaltung.Eine Antwort auf meine Anfrage erhalte ich am morgigen Donnerstag.
Diese stelle ich Ihnen anschließend gern per Mail zur Verfügung.Für Fragen stehe ich Ihnen bis dahin selbstverständlich auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
mit freundlichen Grüßen
Justus XXXXXXXXXX
Bereichsleiter Neue Medien
Ich fragte dann nach einer Woche nochmal nach, wie es aussieht und bekam dann eine Antwort, dass die Auskunft in Arbeit sei. In der darauf folgenden Woche erhielt ich dann folgende Antwort (11.02.2013 15:34):
Sehr geehrter Herr Meier,
heute kann ich Ihnen, wie gewünscht, ein Verfahrensverzeichnis zur Verfügung stellen.
Die Erhebung kundenbezogener Daten erfolgt in unserem Haus zur Erleichterung von Reklamationen und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Falle eines Verlusts von Kaufbelegen, etc.
Dies geschieht auf freiwilliger Basis seitens unserer Kunden.mit freundlichen Grüßen aus Rostock
Justus XXXXXXXXXX
Bereichsleiter Neue Medien
Ich habe dann in einer weiteren Anfrage um Erlaubnis gefragt, die Verfahrensanweisung zu veröffentlichen, woraufhin ich eine Zusage bekommen habe. Hier ist das bereitgestellte Dokument als PDF. Wikipedia definiert eine Verfahrensanweisung so:
Eine Verfahrensanweisung ist ein Dokument, das durch verschiedene Normen gefordert wird, um die normativ vorgeschriebenen Abläufe im Sinne einer verbindlichen Vorschrift im Unternehmen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Daten nur für Erleichterung?
Wenn ich den Aussagen des Bereichsleiters und der Verfahrensanweisung Glauben schenken darf, dann werden die Adressdaten wirklich nur dafür genutzt im Falle einer Garantieleistung die Daten schon gespeichert zu haben. Klingt erst einmal sehr fragwürdig, gerade wenn man noch folgenden Absatz zusätzlich auf der Zunge zergehen lässt:
Es wurden keine Löschfristen festgelegt. Eine automatisirte Löschung von Daten erfolgt derzeit nicht. Kundendaten werden auf Anfrage gelöscht bzw. gesperrt, wenn Aufbewahrungspflichten aus gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Vorgaben (HGB, AO ua.) einer Löschung entgegenstehen und kein Grund zu der Annahme besteht, dass eine Löschung/Sperrung schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt.
Im Prinzip heißt das, dass von alle Leute die schon einmal etwas bei Mediamarkt zurückgegeben habe (dann muss man auch die Adresse angeben) oder eine solche Adressangabe pro forma ausgefüllt haben, immer noch die Daten gespeichert sind. Dies kann ich auch so bestätigen. Ich selber wollte schon mal was zurückbringen. Mein Nachname war schon gespeichert, allerdings der Vorname meines Bruders. Als ich ihn darauf ansprach meinte er, dass die Reklamation Jahre zurücklag.
Fazit – Datensammeln ohne Grund
Für mich ergibt sich hier eine große Datensammlung, die keinen Sinn ergibt. Die Daten dürften nach meinen Verständnis gar nicht erhoben werden, denn der oberste Grundsatz des Datenschutzes lautet „Datenvermeidung“. Ich hoffe, dass Mediamarkt alles in ihrer Macht stehende tut, um die Adressdaten ihrer Kunden zu schützen.
Hast du die denn auf diesen Grundsatz hingewiesen?